BOESEN RECHTSANWÄLTE

Europarecht

Eine umfassende Rechtsberatung in wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Fragen erfordert regelmäßig eine gründliche und sorgfältige Analyse der Rahmenbedingungen, die das Recht der Europäischen Gemeinschaft vorgibt. Für die überwiegende Zahl der Bereiche des öffentlichen Rechts besteht bereits ein europäisches Regelwerk, das auch die Anwendung und Auslegung des innerstaatlichen Rechts entscheidend mitbestimmt. Auch die Marktfreiheiten des EG-Vertrages können Spielräume für private Investoren eröffnen, die das innerstaatliche Recht an sich nicht vorsieht bzw. die Handlungsspielräume für die öffentliche Hand einengen. Schließlich erfordern es Großprojekte regelmäßig, die Europäische Kommission als Wächterin über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts unmittelbar oder mittelbar in die Projektplanung und Projektverwirklichung einzubeziehen.

Oft kommt es hierbei nicht allein darauf an, die entscheidenden Rechtsfragen zu identifizieren und zutreffend zu beantworten. Vielfach spielen hier Taktik und Diplomatie eine entscheidende Rolle, um den Betroffenen durch das komplizierte Geflecht zwischen Kommission, Bundesregierung und sonstigen Beteiligten zu lotsen und konstruktive Ergebnisse zu erzielen. Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Praxis in der rechtlichen und taktischen Beratung im Europäischen Wirtschaftsrecht, bei der sich insbesondere die Erfahrung des Kanzleigründers, Rechtsanwalt Arnold Boesen, als früherer leitender Beamter bei der Europäischen Kommission auszahlt.

Ausgewählte Referenzen auf dem Gebiet des Europarechts