|
Kartellrecht
Die Kanzlei Boesen Rechtsanwälte berät sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen in kartellrechtlichen Fragen.
Unsere Beratungsleistungen betreffen Privatisierungsvorhaben, bei deren Durchführung kartellrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Wir beraten bei Fusionsvorhaben, etwa im Krankenhaus- bzw. Klinikbereich oder im Bereich der Abfallwirtschaft. Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten in Fusionskontrollverfahren.
Eine kartellrechtliche Expertise weist die Kanzlei Boesen Rechtsanwälte zudem im Hinblick auf Zugangsrechte zu Infrastruktureinrichtungen auf. So haben wir vielfach Gutachten zu Fragen erstattet, die den Netzzugang im Energiebereich oder im Schienenverkehrswegesektor betreffen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der rechtlichen und taktischen Beratung marktbeherrschender Unternehmen, die wir im Rahmen mehrerer großer Beschaffungsvorhaben erfolgreich einbringen konnten. Zu unseren diesbezüglichen Beratungsleistungen zählen u.a.
- die Verhandlungsführung mit den Vertretern der Kartellbehörden und verschiedener Verbände,
- die Ausarbeitung und Betreuung eigener Ausschreibungssysteme marktbeherrschender Unternehmen sowie
- die Klärung grundsätzlicher und konkreter kartellrechtlicher Fragen.
Ausgewählte Referenzen auf dem Gebiet des Kartellrechts
|