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Privates Bau- und Immobilienrecht
Ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei Boesen Rechtsanwälte liegt im Bereich des Privaten Bau- und Immobilienrechts. Wir beraten vorrangig Auftraggeber in allen relevanten Problemfeldern. Unsere Beratungsleistung reicht von der umfassenden Betreuung komplexer Bauvorhaben bis zur Klärung von Einzelfragen. Neben der Beratung bei konkreten Bauvorhaben erstellen wir entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Mandanten Vertragsmuster und Musterformulare sowie allgemeine Handlungsempfehlungen zur Auftragserteilung und Vertragsabwicklung. Bei der Bewertung der rechtlichen Chancen und Risiken orientieren wir uns stets an den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten. Vor diesem Hintergrund hat für uns die außergerichtliche Lösung von Konflikten grundsätzlich Vorrang vor einer prozessualen Auseinandersetzung. Im einzelnen unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere durch folgende Beratungsleistungen:
- Vorbereiten, Formulieren und Prüfen von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsverträgen sowie Unterstützung im Rahmen der Vertragsverhandlungen
- Beraten bei Immobiliengeschäften insbesondere Grundstückstransaktionen
- Beraten im Rahmen der Bauabwicklung, z.B. durch das Vorbereiten rechtlich relevanter Schreiben oder die Vorbereitung und Teilnahme an Verhandlungen und Abnahmen
- Prüfen von Werklohn- und Honorarforderungen
- Durchsetzen von Schadensersatzforderungen
- Prüfen und Verhandeln von Nachträgen (Nachtragsmanagement)
- Abwickeln komplexer Gewährleistungsfälle (Gewährleistungsmanagement)
- Durchführen von Beweisverfahren.
Ausgewählte Referenzen auf dem Gebiet des privaten Bau- und Immobilienrechts
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