BOESEN RECHTSANWÄLTE

Privatisierungen

Der Trend zur Privatisierung in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge ist angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen ungebrochen. Die Kanzlei Boesen Rechtsanwälte berät in diesem Zusammenhang hinsichtlich einer Vielzahl von rechtlichen Problemstellungen. So erstellen wir regelmäßig Gutachten zu der Frage, ob ein Privatisierungsvorgang dem Vergaberecht unterfällt bzw. welche kartellrechtlichen Parameter bei dessen Durchführung zu beachten sind. Im laufenden Verfahren handeln wir für unsere Mandanten die günstigsten Vertragskonditionen aus und betreuen die regelmäßig anfallenden Genehmigungsverfahren bei der Kommunalaufsicht bzw. den Kartellbehörden. Vor diesem Hintergrund reicht die Bandbreite der von der Kanzlei Boesen Rechtsanwälte sowohl für staatliche Einrichtungen wie interessierte Privatunternehmen angebotenen Dienstleistungen von der

  • Erstellung von Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Privatisierung über
  • die Beratung bei der Ausarbeitung der relevanten Vertragswerke (auch unter gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten),
  • die Vorbereitung und Führung von Verhandlungsgesprächen oder
  • der Vertretung in Verfahren bei der kommunalrechtlichen Aufsichtsbehörde bis hin zu
  • der Beratung in Fusionskontrollverfahren.

Ausgewählte Referenzen auf dem Gebiet der Privatisierungen