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Verwaltungsrecht
Im Rahmen von komplexen Großprojekten beraten wir Unternehmen wie auch die öffentliche Hand schwerpunktmäßig oder flankierend auch in spezifischen Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Unsere Beratungstätigkeit reicht von der öffentlich-rechtlichen Betreuung von Bauvorhaben oder Förderprojekten bis hin zur Beantwortung spezifischer Fachfragen des besonderen Verwaltungsrechts. Hierzu zählt auch die umfassende Vertretung unserer Mandanten in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen sowie in Rechtsschutzverfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
Für unsere Mandanten erbringen wir beispielsweise folgende Beratungsleistungen:
Öffentliches Baurecht: Großvorhaben privater Investoren oder der öffentlichen Hand werfen häufig Fragen des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts auf. Typische Beratungsleistungen betreffen etwa die Überprüfung von Bebauungsplänen, die Begleitung von Vorhaben im Stadium der Planaufstellung, Baulandumlegungen, Fragen der Erschließung und die Abwehr von Nachbarklagen.
Subventionsrecht: Gerade Infrastrukturprojekte privater wie öffentlicher Investoren lassen sich häufig ohne umfangreiche Fördergelder nicht realisieren. Wir kennen die zahlreichen Fallstricke des deutschen und europäischen Subventionsrechts und bieten daher an, die Vorhaben unserer Mandanten umfassend auch in subventionsrechtlicher Hinsicht zu begleiten.
Haushalts- und Finanzverfassungsrecht: Die Verwirklichung von Großprojekten, deren Volumina nicht selten die Milliarden-Euro-Grenze überschreiten, bedarf einer umfassenden Absicherung in haushalts- und finanzverfassungsrechtlicher Hinsicht. Wir beraten Auftraggeber wie mögliche Auftragnehmer umfassend, damit ein angestrebtes gemeinsames Ziel nicht an den Klippen des Haushaltsrechts scheitert.
Ausgewählte Referenzen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts
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